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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nasseh & Partner, Seyed Nasseh, Liesegangstr. 9, 40211 Düsseldorf

§1. Nasseh & Partner verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

§2. Nasseh & Partner arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Werbungtreibenden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungtreibenden – insbesondere auch bei der Beauftragung Dritter – in jeder möglichen Form zu vertreten.

§3. Nasseh & Partner ist bereit, aufgrund besonderer Vereinbarung während der Vertragsdauer, kein Produkt eines anderen Werbungtreibenden Agenturmäßig zu betreuen, das zu dem diesen Vertrag betreffenden Produktbereich/Dienstleistung in direktem oder indirektem Wettbewerb steht.

§4. Bei Auftragsdurchführung ist Nasseh & Partner verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungtreibenden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen.
Nasseh & Partner überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen des Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet zu scheinende Dritte heranzuziehen.
Werden von dem Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet Nasseh & Partner die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt Nasseh & Partner gegenüber dem Werbungtreibenden keinerlei Haftung. Nasseh & Partner tritt lediglich als Mittler auf.

§5. Wird Nasseh & Partner mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungtreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die vorgelegte Preisliste des Agentur (bzw. branchenübliche Honorarforderungen). Nasseh & Partner kann in keinem Fall unverbindlich oder kostenlos arbeiten, auch nicht bei Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.

§6. Vertrag und verbindliche Besprechungsprotokolle: Jeder Einzelauftrag benötigt die schriftliche Vertragsform oder den schriftlich bestätigten mündlichen Auftrag. Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge werden je nach Stand der Planung vorgelegt. Darüber hinaus erhält der Auftraggeber von dem Agentur über Arbeitsbesprechungen fortlaufende Protokolle (Memos).
Diese dienen dem Agentur als verbindliche Arbeitsunterlage und gelten für alle mündlich erteilten Aufträge als Auftragsbestätigung, sofern sie nach Erhalt innerhalb von 5 Werktagen unkorrigiert bleiben.

§7. Wird ein Honorar mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von der Agentur erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet die Agentur ihren Aufwand entsprechend der in Ihrer Preisliste ausgewiesenen Beraterhonorare.

§8. Der Werbungtreibende verpflichtet sich, Nasseh & Partner rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
Der Werbung reibende verpflichtet sich, dem Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

§9. Sofern die Honorierung des Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage des Agentur.
Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbekonzeption, Gestaltungsarbeiten und Produktionsleistungen enthalten. Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand der Agentur wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten oder bei Berechnung durch die Agentur an den Werbungtreibenden getragen.

§10. Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.

§11. Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Werbungtreibenden über, wie dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung im Angebot hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.). Darüber hinausgehende Regelungen müssen schriftlich gesondert vereinbart werden.

§12. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.

§13. Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von dem Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

§14. Nasseh & Partner haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt Nasseh & Partner ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Werbungtreibenden ab. Die Agentur selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Terminvereinbarungen werden von dem Agentur mit allgemeiner Sorgfalt beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist Nasseh & Partner lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Druckreiferklärung durch den Werbungtreibenden ist Nasseh & Partner von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung des Agentur. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen.

§15. Mit der Zahlung des Agenturhonorars sowie bei Erwerb der Lizenzen für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts, erwirbt der Werbungtreibende das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung hierüber hinaus – auch nach Ablauf des Vertrags – ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht besonderer Abschluss erfolgt.
Vorentwürfe, Skizzen, Texte, Fotos, Grafiken und Daten bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum des Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags an die Agentur zurückzugeben. Für Beschädigung haftet der Werbungtreibende.

§16. Nasseh & Partner ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen. 
Die obligatorischen Belegexemplare sind der Agentur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.

§17. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit als Ganzes. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

§18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz der Agentur.

Düsseldorf, den 01.07.2010

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Standort

NASSEH & PARTNER
Seyed Nasseh
Liesegangstr. 9

40211 Düsseldorf

Tel: +49 211 63 55 42 24 2
Fax: +49 211 63 55 42 24 9
E-Mail: info@nasseh.de

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